Wissenswertes

Der Feuerwehrführerschein kommt

Endlich ist er da, der Feuerwehr-Führerschein. Mit der Verkündung ist im Juli das „Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes“ in Kraft getreten. Durch die Gesetzesänderung soll es den Feuerwehren möglich sein, für Fahrzeuge bis 4,75 Tonnen eine interne Ausbildung und Prüfung sowie bis 7,5 Tonnen Fahrzeuggewicht eine vereinfachte Ausbildung und Prüfung durch reguläre Fahrschulen anzubieten. Damit soll die Einsatzfähigkeit der Wehren gewährleistet bleiben.

Hans-Peter Kröger, Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV) freut sich über das neue Gesetz: „Damit ist für die Feuerwehren das erreicht worden, was unter den gegebenen politischen Verhältnissen möglich war.“ Die Durchführung des Feuerwehr-Führerscheins in den Feuerwehren vor Ort muss nun über die Länderebene geregelt werden.

Der DFV hatte sich mit Vertretern der Landesfeuerwehrverbände in den Gesprächen mit Ministerien und Politik in den vergangenen Monaten intensiv für Lösungen eingesetzt, damit bundesweit rund 100.000 ehrenamtliche Einsatzkräfte mit ihrem Pkw-Führerschein auch wieder kleinere Feuerwehr-Fahrzeuge lenken dürfen. Seit der Umstellung auf die neuen Führerschein im Scheckkartenformat ist dies verboten und bedroht zunehmend die Einsatzfähigkeit Freiwilliger Feuerwehren, vor allem im ländlichen Raum. In der Heidenfelder Wehr ist das LF8 von diesem Problem betroffen. Mit 6 Tonnen darf es von vielen jungen Feuerwehrfrauen und –männern nicht gelenkt werden, während das kleinere MZF (3,5 Tonnen) nicht unter diese Regelung fällt.

Der bayerische LFV-Vorsitzende Alfons Weinzierl betont: „In den Ländern, wo die Regelung bis 4,75 Tonnen aufgrund der vielen kleinen Ortsfeuerwehren auch sinnvoll ist, legen wir Wert darauf, dass Ausbildung und Prüfung auf den am geringsten nötigen Aufwand begrenzt werden.“ Dies könne zum Beispiel im Rahmen der regulären Maschinistenausbildung erfolgen.

Weinzierl bekräftigt: „Selbstverständlich werden wir nach einem Jahr sehen, ob der jetzt geplante Feuerwehr-Führerschein ein guter Kompromiss ist – da werden wir den Bundestag auch beim Wort nehmen. Unser langfristiges Ziel muss sein, dass Feuerwehrfahrzeuge bis zu 7,5 Tonnen ohne jeden zusätzlichen Aufwand gefahren werden dürfen, so wie dies jahrzehntelang möglich war.“

Nach der Beschlussfassung des Fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes im Bundestag und dem Inkrafttreten muss zunächst noch die Umsetzung in den Ländern durch Rechtsverordnungen erfolgen. Erst dann kann der Feuerwehr-Führerschein in der Praxis umgesetzt werden.

Quelle: Deutscher Feuerwehrverband

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