Archiv für August, 2009

  • Endlich ist er da, der Feuerwehr-Führerschein. Im Juli ist das „Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes“ in Kraft getreten. Durch die Gesetzesänderung soll es den Feuerwehren möglich sein, für Fahrzeuge bis 4,75 Tonnen eine interne Ausbildung und Prüfung sowie bis 7,5 Tonnen Fahrzeuggewicht eine vereinfachte Ausbildung und Prüfung durch reguläre Fahrschulen anzubieten. Damit soll die Einsatzfähigkeit der Wehren gewährleistet bleiben. 0

    Der Feuerwehrführerschein kommt

    Endlich ist er da, der Feuerwehr-Führerschein. Im Juli ist das „Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes“ in Kraft getreten. Durch die Gesetzesänderung soll es den Feuerwehren möglich sein, für Fahrzeuge bis 4,75 Tonnen eine interne Ausbildung und Prüfung sowie bis 7,5 Tonnen Fahrzeuggewicht eine vereinfachte Ausbildung und Prüfung durch reguläre Fahrschulen anzubieten. Damit soll die Einsatzfähigkeit der Wehren gewährleistet bleiben.

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